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   LG Kiel, 19.01.2012 - 17 O 120/10   

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https://dejure.org/2012,8107
LG Kiel, 19.01.2012 - 17 O 120/10 (https://dejure.org/2012,8107)
LG Kiel, Entscheidung vom 19.01.2012 - 17 O 120/10 (https://dejure.org/2012,8107)
LG Kiel, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 17 O 120/10 (https://dejure.org/2012,8107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 4 Abs 2 AVBGasV, § 5 Abs 2 GasGVV, § 315 BGB
    Zur Wirksamkeit der Gaspreiserhöhung und dem Bestehen eines Preisanpassungsrechts seitens des Gasversorgungsunternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit der von einem Versorgungsunternehmen vorgenommenen Gaspreiserhöhungen; Umfang des Preisanpassungrechts im Sinne des § 36 Abs. 1 EnWG; Maßgeblichkeit nachweislich geänderter technischer oder wirtschaftlicher Bedingungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVBGasV § 4 Abs. 2; EnWG § 36 Abs. 1
    Anforderungen an die Wirksamkeit der von einem Versorgungsunternehmen vorgenommenen Gaspreiserhöhungen; Umfang des Preisanpassungrechts im Sinne des § 36 Abs. 1 EnWG; Maßgeblichkeit nachweislich geänderter technischer oder wirtschaftlicher Bedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2012 - 17 O 120/10
    Zu diesem Zweck kann der Kunde die Preisänderung auch gerichtlich auf ihre Billigkeit überprüfen lassen (vgl. BGH, Urteil v. 13.06.2007, VIII ZR 36/06; BGH, Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 138/07).

    Hat ein Tarifkunde eine auf der Grundlage einer einseitigen Preiserhöhung vorgenommene Jahresabrechnung akzeptiert, indem er weiterhin Gas bezogen hat, ohne die Preiserhöhung innerhalb angemessener Zeit zu beanstanden, so macht er damit deutlich, dass er mit dem erhöhten Preis einverstanden ist und der zuvor einseitig erhöhte Preis wird zum vereinbarten Preis ( vgl. BGH, Urteil v. 13.06.2007, VIII ZR 36/06).

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2012 - 17 O 120/10
    Zu diesem Zweck kann der Kunde die Preisänderung auch gerichtlich auf ihre Billigkeit überprüfen lassen (vgl. BGH, Urteil v. 13.06.2007, VIII ZR 36/06; BGH, Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 138/07).

    Denn vertraglich vereinbarte Preise für die Lieferung von Gas unterliegen einer Billigkeitskontrolle weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung von § 315 BGB (vgl. BGH, Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 138/07).

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

    Unwirksame Preisanpassungsklausel in Gasversorgungssondervertrag

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2012 - 17 O 120/10
    Für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge oder um Normsonderverträge handelt, kommt es darauf an, ob der Energieversorger die Versorgung aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes oder unabhängig davon im Rahmen der Allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet (vgl. BGH Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 225/07).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2012 - 17 O 120/10
    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.05.2011 (VIII ZR 42/10) die Entscheidung des OLG Dresden vom 26.01.2010 (14 U 993/08) zumindest in Bezug auf die Annahme eines Sonderkundenvertrages bestätigt hat, liegt der Fall auch anders, da dort die Gewährung der Sonderpreisregelung nicht nur eine bestimmte Mindestabnahmemenge, sondern auch eine bestimmte Brennerleistung sowie die Erteilung einer Einzugsermächtigung voraussetzte.
  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 71/10

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung:

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2012 - 17 O 120/10
    In seinem Vorlagebeschluss vom 18.05.2011 (VIII ZR 71/10) hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und zudem ausgeführt, dass er die Preisänderungsklausel auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 3 i.V.m. Anhang A Buchst. b und/oder c der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 für wirksam erachtet.
  • OLG Frankfurt, 13.10.2009 - 11 U 28/09

    Unbeanstandete Hinnahme von Jahresabrechnungen durch Gaskunden

    Auszug aus LG Kiel, 19.01.2012 - 17 O 120/10
    Ein Sondervertrag liegt erst vor, wenn die Belieferung nicht zu den allgemeinen Versorgungsbedingungen, sondern zu anderen Konditionen erfolgt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.10.2009, 11 U 28/09 (Kart)).
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